In der ehemaligen DDR war die Tätigkeit des Volksbundes offiziell nicht erwünscht. Unter dem Dach der evangelischen Kirche war es gelungen, Grundlagen für eine angemessene Kriegsgräberfürsorge zu schaffen. Nach der Wiedervereinigung konnte der Volksbund seine Arbeit in den ostdeutschen Bundesländern in vollem Umfang aufnehmen.

Der Landesverband Brandenburg wurde am 2. September 1991 gegründet. Sein Vorsitzender war bis 2007 Dr. Herbert Knoblich, der bis 2004 Präsident des Brandenburger Landtages war. Sein Nachfolger wurde Landtagspräsident, Gunter Fritsch.

Im November 1991 nahm die Landesgeschäftsstelle ihre Arbeit auf. Die ersten Kreisverbände wurden 1992 in Senftenberg, Spremberg und Bernau gegründet. Heute bestehen 14 Kreisverbände und 1 Ortsverband. Alle Mitarbeiter der Kreisverbände sind ehrenamtlich tätig.

Die Zahl der Mitglieder hat sich von 350 im Jahr 1991 auf 3.182 im Jahr 2009 erhöht.

Aufgaben des Landesverbandes Brandenburg sind in der Organisations- und Geschäftsordnung festgelegt. Im Einzelnen sind dies:

  • die satzungsgemäßen Aufgaben in seinem Bereich wahrzunehmen,
  • die Ziele des Volksbundes entsprechend der Satzung zu vertreten,
  • mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge zusammenzuarbeiten sowie öffentliche und private Stellen und Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge zu beraten,
  • darauf hinzuwirken, dass die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gemäß den Vorschriften des Gräbergesetzes dauerhaft bestehen bleiben,
  • die Angehörigen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge zu betreuen,
  • Gedenkfeiern zum Volkstrauertag sowie sonstige Veranstaltungen der Kriegsgräberfürsorge durchzuführen oder bei der Gestaltung mitzuwirken,
  • der Bevölkerung insbesondere der Jugend, den Sinn der Kriegsgräberfürsorge als Beitrag zum Frieden nahezubringen,
  • Maßnahmen der politischen Bildung durchzuführen, die der Zielsetzung der Satzung entsprechen und der Erfüllung der Aufgaben des Volksbundes dienen
  • Mitglieder, Spender und Förderer zu werben und zu betreuen,
  • Sammlungen durchzuführen, Spenden und finanzielle Zuwendungen zu erwirken und entgegenzunehmen und die Einnahmen hieraus bestimmungsgemäß abzuführen, Mitglieder und andere Personen sowie Organisationen und Institutionen, die sich um die Kriegsgräberfürsorge verdient gemacht haben, zu ehren oder deren Ehrung zu beantragen,
  • Die Jahresrechnung zu erstellen und den Teilplan zum Jahreswirtschaftsplan des Volksbundes aufzustellen,
  • das Inventar der Landesgeschäftsstelle zu verwalten.

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

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Aus dem Ausland
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Grundlagen für die Arbeit


Organisation- und Geschäftsordnung des Landesverbandes Brandenburgs

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