Deutsche Kriegsgräberstätten
von Ägypten bis Usbekistan
 
Volksbund Web-Suche:


















Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
 
 
Namibia

In Namibia arbeitet seit Jahrzehnten die Kriegsgräberfürsorge Windhoek ehrenamtlich mit sehr großen Engagement für den Volksbund. Sie betreuen etwa 2.300 Gräber an 140 Orten in Namibia und Südafrika. Jährlich legen die Helfer bei ihren Pflegeeinsätzen eine Strecke von 15.000 Kilometern und mehr zurück, die sie durch Busch und Savanne führt.

Zur Geschichte des Landes: 1884 schloss die deutsche Reichsregierung die ersten "Schutzverträge" mit eingeborenen Häuptlingen in Namibia ab. Von einer Besitzergreifung im eigentlichen Sinne konnte dabei noch keine Rede sein, denn das Deutsche Reich war zunächst nur durch drei Beamte vertreten.

1889 wurde die sogenannte Schutztruppe gebildet und mehrfach verstärkt. Sie bestand aus gedienten deutschen Soldaten, die jedoch zunächst nur durch Privatvertrag dem ersten Landeshauptmann Kurt v. Francois verpflichtet waren. 1894 wurde sie in eine Kaiserliche Schutztruppe umgewandelt und bestand bis zum Ende der deutschen Herrschaft.

Am 09. Juli 1915 ergab sich die Schutztruppe den Südafrikanern. Ihre aktiven Angehörigen wurden bis Kriegsende (ausgenommen die gegen Parole entlassenen Offiziere) im Kriegsgefangenenlager "Aus" im Südwesten Namibias interniert.

Die Stärke der Schutztruppe betrug 1894 etwa 300, dann bis zum Beginn der sogenannten Großen Aufstände (1904 - 07) bis zu 700 Mann, wurde während dieser Aufstände zeitweise auf 15.000 Mann verstärkt, danach wieder rapide abgebaut und zählte bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges etwa 2.000 Mann, die durch Reservisten auf knapp 6.000 verstärkt wurden. Die Schutztruppe rekrutierte sich aus Freiwilligen aller Truppenteile des damaligen deutschen Heeres, vom Garderegiment bis zum Trainbataillon. ... Anders als in den anderen deutschen Schutzgebieten bestand die Schutztruppe in SWA nur aus Weißen. Eingeborene wurden nur als Hilfswillige eingesetzt. Allerdings waren die einzelnen Stämme durch den mit dem Deutschen Reich abgeschlossenen Verträge verpflichtet, Heeresfolge gegen andere, aufständische Stämme zu leisten. Dieses Verfahren wurde Ende 1904 gegenstandslos, da es fast keine verbündeten Eingeborenenstämme mehr gab.

Die einschlägigen Literatur berichtet, dass die Verluste durch Krankheiten und Unglücksfälle sehr viel höher waren als die Gefechtsverluste.
 
...zurück zur Homepage Direkt Kontakt Impressum Drucken


Land:

Stadt:

Kriegsgräberstätte suchen:


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz
in der Fassung vom 12. September 2007.
PDF-Datei (188KB)


Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Namibia: 
- Gräbersuche online
 


  Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. · Bundesgeschäftsstelle · Werner-Hilpert-Straße 2 · 34112 Kassel