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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
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Sandweiler
„Die Soldatengräber sind die großen Prediger des Friedens.“
(Albert Schweitzer, Friedensnobelpreisträger)
Diese Kriegsgräberstätte für Gefallene des Zweiten Weltkrieges hat der
Volksbund Deutsche Kriegs-
gräberfürsorge e. V. in den 50er Jahren – als erste Anlage im Ausland nach dem
Zweiten Weltkrieg – angelegt. Zur Erhaltung und Pflege der Anlage ist der
Volksbund auf Spenden und Beiträge angewiesen. Junge Menschen aus Europa helfen
in internationalen Jugendcamps bei der Pflege und bauen Brücken der
Verständigung.
Während der schweren Kämpfe im Winter und Frühjahr 1945 im
luxemburgisch-belgischen und luxem-
burgisch-deutschen Grenzgebiet hat der amerikanische Gräberdienst eigene und
deutsche Gefallene aus der Kampfzone geborgen und sie in seinem rückwärtigen
Heeres-gebiet in zwei provisorischen Gräber-
feldern bestattet: die Deutschen auf dem Gebiet der Gemeinde Sandweiler, die
Amerikaner auf dem von Hamm (rund 1,5 Kilometer von einander entfernt). Nach
Abschluss der Arbeiten durch den Gräberdienst der US-Armee zählte der deutsche
Friedhof 5 599 Gräber.
Zwischen der luxemburgischen Regierung und der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland wurde 1952 das erste Kriegsgräberabkommen Deutschlands mit einem
Nachbarland geschlossen.
Damals befanden sich noch an 150 Stellen in Luxemburg deutsche Soldatengräber
mit insgesamt 5 286 Toten. Zumeist waren es Massengräber, über die nur
unvollkommene Aufzeichnungen vorlagen. Der Volksbund bettete auch diese Toten
nach Sandweiler um. Hier war genügend Gelände für eine Erwei-
terung und damit zur Anlage einer endgültigen deutschen Kriegsgräberstätte
vorhanden. Durch die Um-
bettungen ergab sich die Möglichkeit, noch unbekannte Tote zu identifizieren.
Rund 10 900 Kriegstote haben hier ihre letzte Ruhestätte erhalten.
Diese Anlage wurde am 5. Juni 1955 der Öffentlichkeit übergeben.
Die Toten dieses Friedhofes mahnen zum Frieden.
Die Patenschaft für diesen Friedhof hat der Landesverband Schleswig-Holstein
übernommen.
Weitere Informationen: - Fotogalerie
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz
in der Fassung vom 12. September 2007.
PDF-Datei (188KB)
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