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Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Spendenkonto: 3 222 999 - Bankleitzahl 520 400 21 bei der Commerzbank Kassel
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Parcy-et-Tigny
Parcy-Tigny
Département Aisne
4256 deutsche Kriegstote ErsterWeltkrieg
Der deutsche Soldatenfriedhof Parcy-Tigny, in der Nähe der D1
Soissons-Chateau-Thierry gelegen, wurde im Jahre 1921 von den französischen
Militärbehörden als Sammelfriedhof für deutsche Kriegstote angelegt. Er ist in
den Jahren 1923 - 1925 durch die Zubettungen von Toten aus mehr als 150
Gemeindebezirken, wo sie zum Teil in Feldgräbern oder kleinen Grabstätten
provisorisch bestattet worden waren, wesentlich erweitert worden. Eine kleinere
Anzahl der hier Ruhenden starb im Herbst 1914 bis zum Februar 1915 bei der
Abwehr der Alliierten nach dem Rückzug von der Marne. Die zweite größere Gruppe
verlor ihr Leben bei der Abwehr der französischen Großoffensive im April 1917,
deren Mißlingen zu einer schweren moralischen Krise und zu
Auflösungserscheinungen in der französischen Armee führte. Fast die Hälfte sind
jedoch Gefallene des Jahres 1918. Hohe Verluste forderte zunächst die deutsche
Offensive im Mai 1918, in deren Verlauf die Deutschen erneut die Marne
erreichten und stellenweise überschritten. Der alliierte Gegenschlag, an dem
erstmals auch amerikanische Truppen beteiligt waren, forderte im Juli und
August weitere Opfer, bis das Gebiet zwischen Ende September und Anfang Oktober
1918 von den Deutschen nach und nach geräumt wurde. Die Toten gehörten
Truppenteilen an, deren Heimatgarnisonen in fast allen preußischen Provinzen
sowie in den Ländern Mecklenburg, Sachsen, Anhalt, Thüringen, Hessen,
Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Bayern und den Hansestädten Bremen,
Hamburg und Lübeck lagen. Besonders viele der Gefallenen waren in Baden
beheimatet.
Instandsetzungsarbeiten zwischen den Kriegen
Erste Arbeiten zur Verbesserung des Zustandes des Friedhofes führte der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ab 1932 aufgrund einer 1926 mit
den zuständigen französischen Militärbehörden getroffenen Vereinbarung aus. Es
erfolgten umfangreiche Baum- und Heckenpflanzungen, die Begrünung der
Gräberfläche, die Einfassung des Gemeinschaftsgrabes durch niedrige Mauern,
sowie die Gestaltung des Eingangs mit geschmiedetem Tor und anschließenden
Flügelmauern aus Naturstein. Allerdings blieb das Problem einer dauerhaften
Kennzeichnung der Gräber infolge Devisenmangels und des 1939 ausbrechenden
Zweiten Weltkrieges ungelöst.
Endgültige Gestaltung
Nach Abschluß des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens vom 19. Juli 1966
konnte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - finanziell
unterstützt von der Bundesregierung - die endgültige Gestaltung der deutschen
Soldatenfriedhöfe des Ersten Weltkrieges in Frankreich vornehmen. Neben einer
landschaftsgärtnerischen Überarbeitung in den Jahren 1975-1977 erfolgte ab 1975
der
Austausch der bisherigen provisorischen Holzgrabzeichen gegen Kreuze aus Metall
mit eingegossenen Namen und Daten der hier Ruhenden. Die 35 Kilogramm schweren
Kreuzfundamente versetzten freiwillige Helfer eines Jugendlagers des
Volksbundes. Den Transport der Fundamente übernahm die Bundeswehr und leistete
damit, ebenso wie die Jugendlichen, eine bedeutende Unterstützung der Arbeit
des Volksbundes. Von den 4 256 Gefallenen ruhen 2 132 in Einzelgräbern; 70
blieben ohne Namen. In den beiden Gemeinschaftsgräbern mit 2 124 Opfern blieben
1 712 namenlos.
Die Gräber der vier Gefallenen jüdischen Glaubens erhielten aus religiösen
Gründen statt des Kreuzes eine Grabstele aus Naturstein. Die hebräischen
Schriftzeichen besagen:
1. (oben) "Hier ruht begraben ... ."
2. (unten) "Möge seine Seele eingeflochten sein in den Kreis der Lebenden."
Pflege:
Der Friedhof wird ständig durch den Pflegedienst des Volksbundes betreut.
Auskünfte über die Lage von Gräbern, die frühere Zugehörigkeit der Gefallenen
zu bestimmten Truppenteilen etc. erteilt der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Gräberdienst
Werner-Hilpert-Straße 2
D-34112 Kassel
Telefon: 0561-7009-0
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz
in der Fassung vom 12. September 2007.
PDF-Datei (188KB)
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