Haus- und Straßensammlung
Die Organisation der Haus- und Straßensammlung liegt in der Verantwortung der regionalen Volksbund-Gliederungen (Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände).
Für den Volksbund kann grundsätzlich während des gesamten Jahres gesammelt werden. Es gibt keinerlei rechtliche Gründe, die dagegen sprechen würden. Der Volksbund stimmt sich dennoch mit den anderen großen Organisationen, die Sammlungen durchführen, ab und legt einen offiziellen Sammlungszeitraum fest. Hierdurch soll weitgehend vermieden werden, daß mehrere Organisationen im gleichen Zeitraum sammeln.
Sammlergruppen, die den Volksbund während dieses Zeitraums nicht unterstützen können, werden dringend gebeten, sich an die Bezirksgeschäftsstelle in ihrem Regierungsbezirk zu wenden. Mit ihr kann unter Einbeziehung des zuständigen Ortsgeschäftsführers für den betroffenen Bereich ein alternativer Sammlungszeitraum festgelegt werden.
Die Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr sind im Erlass Fü S I 3 - Az 01-52-12 vom 15. Mai 2009 (VMBl 2009, S. 96ff.) geregelt.

