Organe des Landesverbandes sind der Landesvertretertag und der Landesvorstand
Der Landesvertretertag
- Der Landesvertretertag ist die Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Sinne des BGB und somit das oberste Wahl- und Entscheidungsorgan.
- Der Landesvertretertag besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, einem Delegierten eines jeden Bezirksverbandes sowie 30 weiteren Delegierten, die nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt auf die Bezirksverbände verteilt werden.
- Die wichtigsten Aufgaben des Landesvertretertages sind:
- Wahl bzw. Abberufung des Landesvorstandes mit Ausnahme der Bezirksvorsitzenden und des Landesgeschäftsführers
- Beschluss der Geschäftsordnung des Landesverbandes
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Landesvorstandes, der Jahresrechnung(en), der Berichte der Prüfer und Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Delegierten zum Bundesvertretertag.
- Der Landesvertretertag soll alle zwei Jahre, er muss alle vier Jahre stattfinden