Organe

Organe des Landesverbandes sind der Landesvertretertag und der Landesvorstand

Der Landesvertretertag

Der Landesvertretertag

Aufgaben Landesvertretertag

  • Der Landesvertretertag ist die Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Sinne des BGB und somit das oberste Wahl- und Entscheidungsorgan.
  • Der Landesvertretertag besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, einem Delegierten eines jeden Bezirksverbandes sowie 30 weiteren Delegierten, die nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt auf die Bezirksverbände verteilt werden.
  • Die wichtigsten Aufgaben des Landesvertretertages sind:
     
    • Wahl bzw. Abberufung des Landesvorstandes mit Ausnahme der Bezirksvorsitzenden und des Landesgeschäftsführers
    • Beschluss der Geschäftsordnung des Landesverbandes
    • Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Landesvorstandes, der Jahresrechnung(en), der Berichte der Prüfer und Entlastung des Vorstandes
    • Wahl der Delegierten zum Bundesvertretertag.
       
  • Der Landesvertretertag soll alle zwei Jahre, er muss alle vier Jahre stattfinden

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