Der Landesvorstand
- Der Vorstand des Landesverbandes Nordrhein – Westfalen besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, mindestens drei Beisitzern, einem Vertreter des Jugendarbeitskreises, den Vorsitzenden der 5 Bezirksverbände und dem Landesgeschäftsführer.
- Der Landesvorstand wird, mit Ausnahme der Vorsitzenden der Bezirksverbände und des Landesgeschäftsführers, vom Landesvertretertag auf 4 Jahre gewählt.
- Der Landesvorstand führt verantwortlich die Geschäfte des Landesverbandes. Er kann den nachgeordneten Bezirks- und Kreisverbänden Weisungen erteilen und bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben der Landesgeschäftsstelle.
Einzelheiten zu den Aufgaben der Mitglieder des Landesvorstandes können Sie der Organisations- und Geschäftsordnung des Landesverbandes entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen.

