Aufgaben
Aufgaben des Landesverbandes
Die Aufgaben des Landesverbandes Nordrhein – Westfalen sind in der Organisations- und Geschäftsordnung festgelegt. Im Einzelnen sind dies:
- die satzungsgemäßen Aufgaben des Volksbundes in seinem Bereich wahrzunehmen,
- die Ziele des Volksbundes entsprechend der Satzung zu vertreten,
- mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge zusammenzuarbeiten sowie öffentliche und private Stellen und Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge zu beraten,
- darauf hinzuwirken, dass die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – entsprechend den Vorschriften des Gräbergesetzes – dauernd bestehen bleiben; er kann Kriegsgräberstätten errichten, an ihrer Errichtung mitwirken und die Pflege von Kriegsgräberstätten übernehmen,
- die Angehörigen der Kriegstoten in Fragen der Kriegsgräberfürsorge zu betreuen,
- Gedenkfeiern zum Volkstrauertag sowie sonstige Veranstaltungen der Kriegsgräberfürsorge durchzuführen oder bei der Gestaltung mitzuwirken,
- der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, den Sinn der Kriegsgräberpflege als Beitrag zum Frieden durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit nahezubringen,
- Maßnahmen der politischen Bildung durchzuführen, die der Zielsetzung der Präambel der Satzung entsprechen und der Erfüllung der Aufgaben des Volksbundes dienen,
- Mitglieder, Spender und Förderer zu werben und zu betreuen,
- Sammlungen durchzuführen, Spenden und finanzielle Zuwendungen zu erwirken und entgegenzunehmen und die Einnahmen hieraus bestimmungsgemäß abzuführen,
- Mitglieder und andere Personen sowie Organisationen und Institutionen, die sich um die Kriegsgräberfürsorge verdient gemacht haben, zu ehren oder die Ehrung zu beantragen,
- die Jahresrechnung zu erstellen und den Teilplan zum Jahreswirtschaftsplan des Volksbundes aufzustellen,
- das Inventar der Geschäftsstellen im Landesverband zu verwalten.

