Broschüre zum Thema "Patientenverfügung", "Vorsorgevollmacht", "Betreuungsverfügung". Eine von mehreren Broschüren aus der Reihe "Gut vorgesorgt", die Sie bei uns anfordern können

Informationsveranstaltung
„Gut vorgesorgt:
Vollmachten und Verfügungen!“

Vortrag am 02.03.2011, 16.00 Uhr, in der Aula „Am Schiffsthal“, Plön

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Vortrag am 02.03.2011 in Plön, Aula im Schulzentrum „Am Schiffsthal“, ein.

Unter dem Motto „Gut vorgesorgt: Vollmachten und Verfügungen!“ gibt Rechtsanwalt Alfred Eckhard Harbs aus Kiel nicht nur Tipps und Hinweise, die man bei der Testamentsgestaltung beachten sollte. In diesem Vortrag bilden die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung den Schwerpunkt. Herr Harbs ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensvorsorge (DVEV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Zahl der Menschen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden ist, weil sie psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und daher ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können, liegt bundesweit bei 1,29 Mio. (Quelle: Bundesamt für Justiz, Stand Dez. 2009). Diese Zahl wird in den nächsten Jahren erheblich steigen. Jeder kann davon betroffen sein, auch junge Menschen nach Operationen, Krankheiten oder Verkehrsunfällen. Hinweise, wie man in diesem Fall die Betreuung optimal für sich als Betroffener gestalten und Vorsorge treffen kann, gibt der angebotene Vortrag. Gleiches gilt für die Patientenverfügung – auch fälschlicherweise „Patiententestament“ genannt. Bei uns in Deutschland gibt es – nach jahrelanger Diskussion - seit dem 18.6.2009 eine verbindliche gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen, die am 1.9.2009 in Kraft getreten ist. Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen. Bereits bestehende Patientenverfügungen sind nach wie vor gültig, es ist aber zu prüfen, ob sie den Bedingungen des neuen Gesetzes auch in Zukunft genügen.

 Es sollte jeder - egal wie alt - sich mit diesen Themen frühzeitig auseinandersetzen und für sich seinen ganz persönlichen Willen für den Ernstfall formulieren. Dabei will der Vortrag eine Hilfe und Orientierung sein. In ihm werden keine Stellungnahmen abgegeben und es gibt auch keine religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Betrachtungen. Er wird über den aktuellsten Sachstand bei Fragen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung informieren.

Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenlos, alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind herzlich willkommen. Beginn ist um 16.00 Uhr.

Aufgrund des großen Interesses wären wir für eine kurze Anmeldung per Mail oder Telefon unter 0431/9066190 dankbar.

...zurück zur Übersicht

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Spendentelefon: 0561 700 90

Spendenkonto: 3 222 999
Commerzbank Kassel
Bankleitzahl 520 400 21

Aus dem Ausland
Commerzbank Kassel
IBAN DE23 5204 0021 0322 2999 00
BIC COBADEFF520


Hinterlassen Sie Spuren!

Informationen rund um das Thema "Gut vorgesorgt" und "Testamentsspenden" sowie unsere aktuellen Broschüren hierzu finden Sie hier!