Wozu überhaupt ein Testament?

Niemand denkt gern an den Tod. Je jünger und kraftvoller wir uns fühlen, desto stärker drängen wir einen solchen Gedanken beiseite. Aber das Schicksal ist unberechenbar. Auch wer kein Vermögen hinterlassen wird, sollte an die Regelung seines Erbes denken. Ein Testament ist die einzige Möglichkeit, seinen Besitz so zu verteilen, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht. Man erspart seiner Familie und seinen Freunden Unsicherheit, Geld, Gewissenskonflikte und Streit sowie das meist langwierige Verfahren, als Erbberechtigter einen Erbschein zu erhalten.

Wer keine Verfügung - also weder Testament noch Erbvertrag - niedergeschrieben hat, überlässt dem Gesetz die Bestimmung seiner Erben. Es tritt die "gesetzliche Erbfolge" ein. Danach erben nur der Ehegatte oder die Verwandten. Sind solche nicht vorhanden, fällt der Nachlass dem Staat zu. Das Gesetz kann nur einem "durchschnittlichen" Erbfall gerecht werden. Den Besonderheiten des einzelnen, seinen familiären und beruflichen Lebensumständen wird die gesetzliche Regelung oft nur unzureichend gerecht. Für den juristischen Laien sind die Bestimmungen über die gesetzliche Erbfolge oft nur schwer zu verstehen. Viele Menschen verlassen sich deshalb darauf, dass auch ohne Testament "schon der Richtige" erben wird. Haben Sie nichts verfügt, kann leicht das geschehen, was Sie gar nicht gewollt haben. Das deutsche Erbrecht erlaubt Ihnen, im Testament über Ihren Nachlass nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Juristen nennen das "Testierfreiheit".

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Seit dem Jahr 2000 bieten wir auf Wunsch unserer Förderer Vortragsveranstaltungen zu den Themen Erbschaft, Testament, Vorsorge und Verfügungen an. Hier finden Sie ein Beispiel:

"Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?" Vortrag von Heinz-Wilhelm Kreft, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht

 

 

Wussten Sie schon, dass ...

wir immer häufiger gefragt werden, ob der Volksbund, wenn ihm ein Vermächtnis oder gar ein Erbe zugedacht werden soll, auch Erbschaftsteuer zahlen muss. Die Antwort ist nein! Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist der Volksbund komplett von Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit, dies wird auch in Zukunft so bleiben!

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie eine E-Mail an: erbinfo(at)volksbund.de

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