Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
Der Tod und das menschenwürdige Sterben - Themen, die keiner gern anspricht, oder gar freiwillig dafür Vorsorge trifft. Doch es kann jeden von uns treffen, beim Gang über die Straße, auf der Fahrt zur Arbeit oder einfach in den eigenen vier Wänden. Der Schicksalsschlag ist nicht altersabhängig, auch wenn die ältere Generation hier eher betroffen ist. Von einer Minute auf die andere kann jeder von uns pflegebedürftig werden, kompetente Hilfe benötigen.
Deshalb sollte jeder - egal wie alt - sich mit diesem Thema frühzeitig auseinandersetzen und seinen ganz persönlichen Willen für den Ernstfall formulieren. Dabei will Ihnen die kleine Broschüre 'gut vorgesorgt 1' eine Hilfe sein. In ihr werden keine Stellungnahmen abgegeben und es gibt auch keine religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Betrachtungen. Wir informieren Sie einfach über den Sachstand und wollen Ihnen Mut zu Ihrer eigenen Entscheidung machen.
Dabei haben wir uns ausschließlich auf die juristische Seite beschränkt und Rechtsanwälte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) als Experten zu Wort kommen lassen. Die DVEV ist der bundesweit führende Zusammenschluss von über 2 500 Rechtsanwälten, Notaren und Steuerfachleuten, die sich ständig durch Fortbildung und Austausch auf den Gebieten der Vorsorge auf dem Laufenden halten.
Umfragen ermitteln immer wieder, dass 90 % der Deutschen eine private Vorsorge für das Alter für besonders wichtig halten. Im Dezember 2007 waren laut Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes 2,25 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, rund 709 000 von ihnen (32 %) lebten in Pflegeheimen. Die Zahl der Menschen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden ist, weil sie psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und daher ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können, liegt bundesweit bei 1,27 Mio. (Stand Dez. 2008, Bundesamt für Justiz).
Viele Bürgerinnen und Bürger leben in der Illusion, dass sie auch ohne eindeutige schriftliche Willenserklärung den Partner vertreten könnten, oder glauben, mit einigen Angaben auf einem vorgefertigten Formular einer Patientenverfügung allen Eventualitäten vorgebeugt zu haben.
Deshalb freuen wir uns, wenn Sie Ihre ganz persönliche Vorsorge treffen wollen und Sie sich mit diesem Thema auseinander setzen.
Wenn Sie Interesse haben, laden Sie sich die überarbeitete Broschüre auf Ihren PC.
Seit dem 1.9.2009 gibt es eine verbindliche gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen
Der Patientenwille ist jetzt verbindlich!
Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Nach einem sechsjährigem Streit verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll. Für Patientenverfügung gibt es nun eine Gesetzesgrundlage. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Gültigkeit der bisher formulierten neun Millionen Patientenverfügungen stellt das neue Gesetz nicht infrage. Sie müssen nicht neu gefasst werden.
Lesen Sie den kompletten Artikel unter:
http://www.focus.de/politik/deutschland/justiz-der-patientenwille-ist-jetzt-verbindlich_aid_409313.html
Detaillierte Infos auch unter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,631259,00.html


