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Commemoration of the dead

Commemoration of the dead

Updated text version from 2025

Today, our thoughts are with the victims of violence and war, children, women and men of all nations.

We remember the soldiers who died in both World Wars, those who lost their lives through acts of war and in its aftermath, in captivity or whilst fleeing war or seeking refuge from it.

We remember those who were persecuted and killed because they belonged to a different people, were classified as belonging to a different race, were part of a minority – for example, because of their gender or sexual identity – or whose lives were deemed unworthy of living because of an illness or disability.

We remember those who were killed for standing up to tyranny, and we remember those who died defending their convictions or their faith.

We mourn the victims of the wars and civil wars of our time, the victims of terrorism and political persecution, and the soldiers of the Bundeswehr, police officers and other emergency services personnel who lost their lives while serving our country.

We also remember those who became victims of hatred and violence.

We remember the victims of terrorism and extremism, anti-Semitism and racism in our country.

We weep with those grieving the death of their loved ones, and share their anguish.

However, our lives are characterized by the hope for reconciliation between men and nations, and our responsibility to create peace between the people at home and around the world.
 

Frank-Walter Steinmeier spoke about the commemoration of the dead in 2025, which he has extended once again after 2021. From today onwards, this also includes those who were persecuted and killed by the Nazis because of their gender or sexual identity, as well as police officers who died in the line of duty (see also the announcement by the Office of the Federal President).

 

 

The following texts are all in German:

Das Totengedenken im Wandel
Ein Text als Spiegel veränderter Erinnerungskultur

Das Totengedenken am Volkstrauertag ist der rituelle Höhepunkt dieser Veranstaltung. Hier konzentriert sich die Aufmerksamkeit aller auf diejenigen, denen dieser Tag gewidmet ist. Doch wer ist das? Mit den Veränderungen des Textes zeigt sich auch der Wandel unserer Erinnerungskultur. Stefan Dworak, stellvertretender Generalsekretär des Volksbundes, hat die Entwicklung des Textes recherchiert.

2020 sind es zwei Zeilen mehr, die Frank-Walter Steinmeier bei der Zentralen Gedenkveranstaltung des Volksbundes am Volkstrauertag im Bundestag verliest: „Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land“ erinnert er derjenigen, die hierzulande von Hass und Gewalt Opfer wurden. Erstmals wird damit am Volkstrauertag ausgesprochen, dass auch in Deutschland längst überkommen gewähnte Motive wieder Opfer zeitigen. Ein bedrückendes Gefühl.

Aber die Wandlungsgeschichte des Gedenktextes zeigt auch eine positive und konsequente Auseinandersetzung in unserer Erinnerungskultur. Denn vom „Heldengedenktag“ im Nationalsozialismus ist der Volkstrauertag gerade durch das Totengedenken, das Mitte der 1950er Jahre erstmals formeller Bestandteil der Feier wurde, zu einem Tag der umfassenden Trauer und verantwortlichen Besinnung geworden.

Waren es in den 1950ern die Vermissten und Kriegsgefangenen, die in das Soldatengedenken einbezogen wurden, kamen in den 1970er Jahren die Opfer der Teilung Deutschlands dazu, mit Beginn der 1980er Jahre die Opfer von Terrorismus, seit Beginn der 1990er Jahre auch die Euthanasie-Opfer und jetzt die Opfer von Fremdenhass in Deutschland. Seit 2006 sind auch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und andere, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren, in das Gedenken einbezogen.

„Wir trauern mit allen, die Leid tragen und teilen ihren Schmerz“ – heißt es im Text. Unser Mit-leiden hilft Verantwortung zu übernehmen und uns für den Frieden einzusetzen.  Auch dafür steht das Gedenken.

Bis 1973 sprach in der Regel der Bundeskanzler oder sein Vertreter die Worte, seit 1974 übernimmt das der Bundespräsident. Der früheste Nachweis des Totengedenkens in fester Form stammt von 1957. Seither ist der Text mehrfach vom jeweiligen Amtsinhaber überarbeitet und ergänzt worden.

Eine weitere Veränderung wurde im Rahmen des Volkstrauertages 2020 angeregt: Die Projektgruppe „Kriegsgräber“ der Europaschule Rövershagen bittet darum, den Begriff "Rasse" aus dem Text zu streichen. Diese Anregung ging beim Volksbund ein und wurde an das Bundespräsidialamt weitergeleitet.

Beispiel einer lokalen Ergänzung des Totengedenkens
2002 – Oberbürgermeister der Stadt Regensburg

Wir gedenken heute der Opfer von Krieg und Gewalt: der Soldaten, die in den beiden Weltkriegen gefallen, ihren Verwundungen erlegen, in Gefangenschaft gestorben oder seither vermisst sind, der Männer, Frauen und Kinder aller Völker, die durch Kriegshandlungen ihr Leben lassen mussten.

Wir gedenken derer, die im Widerstand, die um ihrer Überzeugung oder ihres Glaubens willen Opfer der Gewaltherrschaft wurden, und derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.

Wir gedenken der Männer, Frauen und Kinder, die in der Folge des Krieges auf der Flucht oder bei der Vertreibung aus der Heimat und im Zuge der Teilung Deutschlands und Europas ihr Leben verloren.

Wir gedenken der Bundeswehrsoldaten, die in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben ließen.

Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Opfer sinnloser Gewalt, die bei uns Schutz suchten.

Wir trauern mit den Müttern und mit allen, die Leid tragen, um die Toten.

Doch unser Leben gilt der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern und auf Frieden in der Welt.