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Satzung

Gedenken und Frieden - Stiftung Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Präambel

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hat mit seiner Gründung nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1919 einen eigenen, durch Bürgerwillen und Ehrenamtlichkeit geprägten Weg beschritten und diesen bis heute bewahrt.

Deshalb steht der Volksbund mitten in der Gesellschaft. Durch die Fülle und das Gewicht seiner Aufgaben stellt er einen Eckpfeiler der Zivilgesellschaft dar und gestaltet durch seine Arbeit ganz maßgebend die Kultur des Gedenkens und Erinnerns sowie die Friedensarbeit in Deutschland.
Diesen Weg als unverwechselbaren Beitrag im Kreis der Völker Europas zu bewahren, betrachten wir als unsere nationale und zugleich als europäische Verpflichtung.
Daran wollen wir festhalten. Dafür fühlen wir uns verantwortlich. Deshalb müssen wir für die Zukunft Vorsorge treffen, die Pflege der Gräber, die Erinnerung an die Gefallenen und an die Opfer der Gewaltherrschaft als Erbe der Generationen dauerhaft weiter zu führen, die die beiden Weltkriege, die Gefangenschaft, Deportation, Vertreibung und Verfolgung durchlebt und durchlitten haben.

Die Errichtung der Stiftung Gedenken und Frieden – Stiftung Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge dient diesem Ziel.