Organe des Landesverbandes sind der Landesvertretertag und der Landesvorstand
Der Landesvertretertag
Der Landesvertretertag ist die Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Sinne des BGB und somit das oberste Wahl- und Entscheidungsorgan.
Der Landesvertretertag besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, einem Delegierten eines jeden Bezirksverbandes sowie 30 weiteren Delegierten, die nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt auf die Bezirksverbände verteilt werden.
Die wichtigsten Aufgaben des Landesvertretertages sind:
Wahl bzw. Abberufung des Landesvorstandes mit Ausnahme der Bezirksvorsitzenden und des Landesgeschäftsführers
Beschluss der Geschäftsordnung des Landesverbandes
Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Landesvorstandes, der Jahresrechnung(en), der Berichte der Prüfer und Entlastung des Vorstandes
Wahl der Delegierten zum Bundesvertretertag.
Der Landesvertretertag soll alle zwei Jahre, er muss alle vier Jahre stattfinden
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