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Wie hoch ist der Pflichtteil bei Nießbrauch an einem Grundstück?

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Nießbrauch an einem Grundstück?

Wird die Nießbrauchberechtigte beim Tod des Erblassers dessen Alleinerbin, erlischt ihr Nießbrauchrecht an einer Immobilie des Erblassers. Allerdings reduziert der Wert des Nießbrauchs die Höhe des Pflichtteils der Kinder, auch wenn der Nießbrauch im Erbfall verfällt, entschied das OLG München in seinem Urteil v. 6.2.2019, das die DVEV verkürzt wiedergibt.

(OLG München, Endurteil vom 6.2.2019, 20 U 2890/18, Beck RS2019, 1380)

Der Fall

Zu seinen Lebzeiten räumte der Erblasser seiner Ehefrau ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück ein. Nach seinem Tod wurde die Ehefrau Alleinerbin. Der einzige gemeinsame Sohn machte seinen Pflichtteil geltend. Die Mutter zahlte dem Sohn den Pflichtteil aus, zog den Wert des Nießbrauchs am Grundstück jedoch ab. Der Sohn ist der Meinung, dass ihm ein wesentlich höherer Pflichtteil zustünde. Schließlich seien Nießbrauch und Eigentum an dem Grundstück durch die Alleinerbschaft zusammengefallen. Dadurch stieg der Wert des Grundstücks. Das OLG München musste entscheiden, ob das Erlöschen des Nießbrauchrechts auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs Auswirkungen hatte.

Die Entscheidung

Zutreffend ist, dass der Nießbrauch an dem Grundstück durch die Alleinerbschaft mit dem Eigentum in einer Person zusammengetroffen und erloschen ist. Damit ist das Grundstück nicht mehr mit dem Nießbrauch belastet, was sich grundsätzlich auf den Wert des Grundstücks auswirkt. Erlischt der Nießbrauch durch den Erbfall, kann das Grundstück trotzdem bei der Pflichtteilsberechnung nicht als unbelastet betrachtet werden. Der Erblasser kann nur das vererben, was er zu Lebzeiten besaß, hier ein mit einem Nießbrauch belastetes Grundstück. Die Höhe des Pflichtteilsbetrags kann nicht davon abhängen, wer zufällig Erbe wird und ob in der Person des Erben die Voraussetzungen des Zusammenfallens von Nießbrauch und Eigentum gegeben sind. Da nur bezüglich des belasteten Grundstücks Pflichtteilsansprüche bestehen, gab das OLG der Mutter Recht, die nur einen verringerten Pflichtteil bezahlen musste.

DVEV-Expertenrat

Das Erbrecht ist für den juristischen Laien nicht einfach zu durchschauen. Sind mit einem Nießbrauch oder mit sonstigen Rechten belastete Grundstücke im Nachlass oder werden sie schon zu Lebzeiten verschenkt, kann es bei der Pflichtteilsberechnung kompliziert werden. Um negative Ergebnisse für den Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden, rät Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg und Geschäftsführer der DVEV, immer fachlichen Rat einzuholen. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Erben.

Weitere Informationen:

Fundstelle: OLG München, Endurteil vom 6.2.2019, 20 U 2890/18, Beck RS2019, 1380

Quelle: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)