Testamentsspenden
Vererben an die Zukunft
Testamentsspenden
Vererben an die Zukunft
Hinterlassen Sie Spuren
Es gibt ganz unterschiedliche Anlässe, über ein Testament nachzudenken: eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder Enkelkindes, der Kauf eines Hauses, eine längere Reise, ein bevorstehender Krankenhausaufenthalt, der Umzug in ein Seniorenheim, der Tod eines nahe stehenden Menschen oder die Erfahrung der eigenen Gebrechlichkeit. Ein Testament dient der Vorsorge. Und es ist ein Ausdruck dessen, was im Leben wichtig ist: die Familie, die Freunde, das ehrenamtliche Engagement, mein Einsatz für den Frieden. Durch Testamentsspenden können Sie einen Teil Ihres Erbes einem guten Zweck überlassen.
Mehr zu Testamentsspenden in unserer Broschüre
Unsere Broschüren informieren Sie über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, die verschiedenen Formen eines Testaments sowie Ihre Möglichkeiten und Spielräume bei der Testamentsgestaltung. So können Sie uns zum Beispiel durch eine Testamentsspende unterstützen und Ihren Einsatz für den Frieden zeigen. Dabei sollten Sie auf die konkrete Formulierung achten.
Sollten Sie juristischen Rat benötigen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Auf Anregung unserer Förderer haben wir eine bundesweite Liste mit erbrechtlich qualifizierten Anwälten/Notaren aufgebaut, die wir Ihnen gern zusenden. Einer befindet sich sicherlich auch in Ihrer Nähe. Schreiben Sie uns eine
Wichtig: Nennen Sie uns den Postleitzahlbereich, für den Sie eine Liste haben möchten.
Darum sollten Sie ein Testament verfassen!
Nicht nur aufgrund einer möglichen Testamentsspende ist es wichtig, überhaupt erst ein Testament zu verfassen. Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt immer die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der Ehepartner und die Blutsverwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck in Form von Testamentsspenden zukommen lassen möchte, muss ein Testament errichten. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Zur Information: Der Staat erbte im Jahr 2004 rund 18 Millionen Euro! Das Geld stammt aus Fällen, in denen die Nachlassgerichte keine Erben ermitteln konnten oder das Erbe ausgeschlagen wurde. Mit Testamentsspenden lässt sich dies nicht nur vermeiden, Sie unterstützen auch gleichzeitig den guten Zweck.
„Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist der Volksbund komplett von Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit!“