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Bestattung – Welche Regeln gelten für das Baumgrab?

Bestattung – Welche Regeln gelten für das Baumgrab?

Das Totenfürsorgerecht umfasst das Recht, für die Bestattung zu sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Erscheinungsbilds einer Grabstätte ein sowie die Befugnis zur Pflege und Aufrechterhaltung dieses Erscheinungsbilds, entschied der BGH in seinem Urteil v. 26.2.2019, das die DVEV verkürzt wiedergibt.

(BGH Urteil vom 26.2.2019, VI ZR 272/18, BeckRS 2019, 6882)

Der Fall

Der im Jahr 2014 verstorbene Vater der Klägerin und Großvater der Beklagten wurde auf seinen Wunsch hin auf einem Friedhof in einer Baumgrabstätte bestattet. Das Totenfürsorgerecht stand der Klägerin als seiner Tochter zu. Die beklagte Nichte legte, gegen den Willen der Tochter und entgegen der Friedhofsordnung, wiederholt Schalen, Messingrosen und andere Dekorationsartikel auf dem Baumgrab des Großvaters ab. Die Klägerin verlangte von der Beklagten dies zu unterlassen.

Die Entscheidung

Das Totenfürsorgerecht umfasst das Recht, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Dazu gehört die Gestaltung und das Erscheinungsbild einer Grabstätte bestimmen zu dürfen und ebenfalls die Befugnis, das Grab zu pflegen und sein Erscheinungsbild aufrecht zu erhalten. Dabei dient die Grabstätte nicht nur der Aufnahme des Sargs oder der Urne. Als Ort des Erinnerns und Gedenkens an den Verstorbenen, ist ihre Bedeutung vielmehr auch in die Zukunft gerichtet.

Wird das Totenfürsorgerecht verletzt, entstehen aus §§ 823 und 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz, Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen. Durch die Ablage der Dekorationsartikel wurde das Erscheinungsbild der Grabstätte in unzulässiger Weise verändert. Das widersprach dem Willen des Verstorbenen, der sich ausdrücklich eine naturnahe Gestaltung des Baumgrabes gewünscht hatte. Es ist zwar allgemein üblich, auf Friedhöfen Grabschmuck niederzulegen. Dieser Gemeingebrauch wurde aber durch die Friedhofsordnung untersagt, die in ihrem § 28 das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf dem Baumgrab verbietet. Ein aufgestelltes Schild wies darauf hin. Der BGH gab damit der Klägerin Recht und verurteilte die Beklagte zum Unterlassen zukünftiger Dekorationen.  

DVEV-Expertenrat

Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg und Geschäftsführer der DVEV, empfiehlt jedem, seine Bestattung mit einer Bestattungsverfügung zu regeln. Der Betroffene kann darin seine Wünsche zur Gestaltung seiner Trauerfeier und seines Grabes festlegen. Den Hinterbliebenen werden durch eine Bestattungsverfügung schwierige Entscheidungen abgenommen und damit Streit unter den Verwandten wegen der Gestaltung des Begräbnisses und Pflege des Grabes verhindert. 

Weitere Informationen:

Fundstelle: (BGH Urteil vom 26.2.2019 VI ZR 272/18, BeckRS 2019, 6882

Quelle: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)