Umbettungsdienst
Umbettungsdienst
Die Geschichte und Organisation
Die Arbeit des Referates Umbettungsdienst – Suche, Bergung und würdige Beisetzung deutscher Kriegstoter – erfolgt in engem Zusammenwirken mit dem Volksbund-Referat Gräbernachweis und dem Bundesarchiv, Abteilung Personenbezogene Auskünfte (früher Deutschen Dienststelle, ursprünglich Wehrmachtsauskunftsstelle).
Millionen deutsche Soldaten fielen während des Ersten und Zweiten Weltkrieges oder gelten als vermisst. Ihre Gräber lagen nach Kriegsende in Zehntausenden von Gemeinden auf Feldern, Wiesen, in Wäldern, Wüsten und Schluchten. Sie lagen und liegen in mehr als 50 Staaten weltweit und in den Ozeanen.
Kriegstote haben nach anerkanntem völkerrechtlichen Grundsatz das dauernde Ruherecht. Das heißt: Ihre Gräber unterliegen nicht – wie Zivilgräber – der „Auflassung“ nach einer bestimmten Frist. Als Mahnung zum Frieden sollen sie dauerhaft erhalten bleiben, allerdings nicht zwangsläufig am ursprünglichen Ruheort.
Die Identifizierung und das dauernde Ruherecht sind in der Regel nur durch Bergung und Umbettungen der Kriegstoten auf zentrale Sammelfriedhöfe zu gewährleisten. Die Zusammenlegung dieser Millionen Gräber bei ungeheuer großer geographischer Streuung war und ist eine enorme Herausforderung. Der Volksbund stellt sich ihr seit seiner Gründung und seit den 1950er Jahren mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung.
Die durch Krieg und Gewaltherrschaft Umgekommenen sind einen öffentlichen, keinen privaten Tod gestorben. Darum haben sie – und ihre Hinterbliebenen – ein Recht darauf, dass ihre letzten Ruhestätten im Auftrag des Staates würdig gestaltet und dauerhaft gepflegt werden.
Der jeweilige deutsche Staat sandte die Masse der Kriegstoten, die Soldaten, die später fielen, in den Krieg. Auch das begründet die heutige staatliche Fürsorge für ihre Gräber. Nicht zuletzt verlangt das Ansehen Deutschlands als Kulturnation, dass die Gräber im Inland und Ausland Zeugnis davon ablegen, dass diese Toten und der Grund für ihr Sterben nicht vergessen sind.
Dieser Gedanke spiegelt sich auch in den Präambeln der 45 bilateralen Kriegsgräberabkommen wider, die die Bundesrepublik bisher geschlossen hat.