Umbettungsdienst
Umbettungsdienst
Die Geschichte und Organisation
Die Arbeit des Umbettungsdienstes (die Suche, Bergung und würdige Beisetzung deutscher Kriegstoter) erfolgt in engem Zusammenwirken mit dem Gräbernachweis und dem Bundesarchiv, Abteilung PA - der ehemaligen Deutschen Dienststelle.
Millionen deutsche Soldaten fielen während des Ersten und Zweiten Weltkrieges oder gelten als vermisst. Ihre Gräber lagen nach Kriegsende in Zehntausenden von Gemeinden verstreut auf Feldern, Wiesen, in Wäldern, Wüsten und Schluchten. Sie lagen und liegen in mehr als 50 Staaten vieler Kontinente und in den Weltmeeren.
Kriegstote haben nach anerkanntem völkerrechtlichen Grundsatz das dauernde Ruherecht. Das heißt, ihre Gräber unterliegen nicht wie Zivilgräber der turnusmäßigen „Auflassung“ nach einer Reihe von Jahren. Sie sollen – als Mahnung zum Frieden - dauernd erhalten bleiben, allerdings nicht zwangsläufig am ursprünglichen Ruheort.
Die Identifizierung und das dauernde Ruherecht sind in der Regel nur durch Umbettungen der Kriegstoten auf zentrale Sammelfriedhöfe zu gewährleisten. Insofern kommt der Arbeit des Umbettungsdienstes besondere Bedeutung bei. Die Zusammenlegung und Bergung dieser Millionen Gräber aus einer ungeheuer großen geographischen Streuung war und ist eine schwer zu bewältigende Aufgabe. Der Volksbund ist seit Anbeginn seines Bestehens und seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung erfolgreich bemüht, sich dieser besonderen und schwierigen Aufgabe bestmöglich zu widmen.
Die Toten und deren Hinterbliebene haben ein Recht darauf, dass die letzten Ruhestätten der durch Krieg und Gewaltherrschaft Umgekommenen würdig gestaltet und dauerhaft in Ordnung gehalten werden, da sie einen öffentlichen und keinen privaten Tod gestorben sind.
Der jeweilige deutsche Staat sandte die Masse der Toten, die Soldaten, in den Krieg. Dies begründet neben der Mahnung zum Frieden auch die staatliche Fürsorge für die Gräber. Und schließlich verlangt das Ansehen Deutschlands als Kulturnation, dass die Gräber der durch Krieg und Gewaltherrschaft Umgekommenen im Inland und Ausland Zeugnis davon ablegen, dass diese und der Grund für ihren Tod nicht vergessen sind.
Dieser Gedanke spiegelt sich nicht zuletzt in den Präambeln der bislang abgeschlossenen 45 bilateralen Kriegsgräberabkommen wider.