Wichtiges zu Erhalt und Pflege von Kriegsgräberstätten im Inland – anschaulich zusammengefasst in einer Broschüre. Unser Bild entstand auf der Kriegsgräberstätte am Waldfriedhof in München. (© Simone Schmid)
Leitfaden zum Umgang mit Kriegsgräbern in Deutschland
„Wenn Steine reden könnten ...” – Volksbund überarbeitet Handreichung für Friedhofsträger
Für die Anlage und die Pflege deutscher Kriegsgräber im Ausland hat der Volksbund einen staatlichen Auftrag. Was viele nicht wissen: Für die Kriegsgräberstätten im Inland sind in der Regel die Kommunen zuständig. Doch der Volksbund teilt Erfahrungen und Kompetenz und hat darum eine Handreichung als praxisnahen Leitfaden überarbeitet.
Unter dem Titel: „Wenn Steine reden könnten ...” geht es vor allem um rechtliche Grundlagen, aber auch um Gestaltung und Grabkennzeichnung, um Pflege und Pflegepatenschaften bis hin zur Verlegung von Kriegstoten. Adressaten sind vor allem die Friedhofsträger.
In Deutschland gibt es über 12.000 Kriegsgräberstätten mit mehr als 1,8 Millionen deutschen und ausländischen Toten des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Erhalt und Pflege ihrer Gräber ist eine im Grundgesetz verankerte staatliche Aufgabe.
Mitgeplant und mitgebaut
Rund 7.600 Städte und Gemeinden pflegen regelmäßig zum Teil größere Gräberfelder, aber auch Einzelgrablagen, die vielfach zu den kommunalen Friedhofsanlagen dazugehören. Über 500 dieser Kriegsgräberstätten hat der Volksbund zusammen mit den Friedhofsträgern geplant, gebaut und nach Fertigstellung an die Kommunen übergeben.
Im Ausland – in 46 Staaten – betreut der Volksbund mehr als 830 Anlagen, auf denen etwa 2,8 Millionen Kriegstote bestattet sind. Seine immense Erfahrung aus mehr als 100 Jahren Tätigkeit stellt er auch weiterhin den vielen öffentlichen und privaten Stellen im Inland zur Verfügung.
Verwaltungsverfahren
Sehr anschaulich dargestellt ist ein detaillierter Abschnitt mit Hinweisen zur Gestaltung, Grabkennzeichnung zu Pflege und zu Ausschilderung von Kriegsgräberstätten sowie zu Pflegepatenschaften. Auch mit der Verlegung von Kriegstoten und den dazugehörigen rechtlichen Grundlagen wie auch dem gesamten Verwaltungsverfahren befasst sich diese Handreichung.
Hinter QR-Codes sind Gesetzestexte und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften hinterlegt. Eine Grafik bildet übersichtlich den gesamten Verfahrensablauf ab.
Kriegsgräber als Bildungsorte
„Kriegsgräberstätten sind häufig die einzigen baulichen Zeugnisse von Krieg und Gewaltherrschaft. Sie sind Orte des kollektiven Gedenkens und Erinnerns wie auch der individuellen Trauer”, heißt es im Vorwort von Generalsekretär Dirk Backen.
„Kriegsgräberstätten sind zugleich auch Bildungsorte, an denen Geschichte greifbar und die Auswirkungen von Krieg und Terror begreifbar werden. Das gilt gerade mit Blick auf den Krieg in der Ukraine, der die leidvollen Folgen für die Menschen zeigt.”
Beispiel: Namensziegelprojekt
Seit 70 Jahren fördert der Volksbund durch seine Jugendarbeit – unter anderem im Rahmen von internationalen Workcamps – friedenspädagogische Projekte auf Kriegsgräberstätten im In- und Ausland. Anschauliches Beispiel dafür ist das Namensziegelprojekt, das Biographien von in Deutschland begrabenen Kriegstoten in den Fokus rückt.
Gerade hat die Kampagne „courage counts” begonnen. Zu 70 Jahre Jugendarbeit soll sie auf den Volksbund aufmerksam machen und junge Leute dazu animieren, sich zu engagieren.
In der Mediathek
Zu finden ist die Handreichung „Wenn Steine reden könnten ...” in der Mediathek. Dort gibt es auch weitere Dokumente zum Download.
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