Die neue EU-Erbrechtsverordnung - Was bewirkt sie?
Die neue EU-Erbrechtsverordnung - Was bewirkt sie?
Jedes Land in der EU hat seine eigenen erbrechtlichen Regeln. Rechtsinstitute, die in Deutschland gang und gebe sind, wie z. B. das Berliner Testament, sind in anderen EU-Ländern unbekannt oder sogar verboten. Die EU-Erbrechtsverordnung, die am 17.08.2015 in Kraft trat, soll die Abwicklung der jährlich ca. 450.000 neuen Erbrechtsfälle mit internationalem Hintergrund, die sich nach EU-Angaben auf ein geschätztes Vermögen von mehr als 120 Mrd. Euro beziehen, erleichtern.
Mit der EU-Erbrechtsverordnung erfolgt allerdings keine Vereinheitlichung des Erbrechts in dem Sinne, dass für alle EU-Bürger dasselbe Erbrecht gilt. Die EU-Verordnung klärt lediglich, welches nationale Erbrecht gelten soll, nämlich das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Erbfalles hatte. Der letzte gemeldete Wohnsitz ist nicht zwangsläufig ausschlaggebend. Vielmehr kommt auf eine besonders enge und feste Beziehung zu einer bestimmten Rechtsordnung an.
Fachanwalt für Erbrecht Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), weist aber darauf hin, dass die EU-Erbrechtsverordnung keine völlig freie Rechtswahl ermöglicht. Deutsche haben lediglich die Möglichkeit, zwischen deutschem Erbrecht und dem Erbrecht des Landes zu wählen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Erbrecht eines Drittlandes kann nicht gewählt werden.
Auch der Nachweis des Erbrechts wird einfacher. So war die Anerkennung des deutschen Erbscheins im Ausland bisher schwierig. Das neu geschaffene Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) gilt nun europaweit einheitlich und ist damit für die im jeweiligen EU-Land mit der Nachlassabwicklung befassten Personen und Behörden leichter verständlich und handhabbar.
Die Konsequenz aus der EU-Erbrechtsverordnung ist, dass Deutsche, deren Lebensumstände durch Auslandsaufenthalte geprägt sind und Bürger, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, prüfen lassen sollten, welche EU-Erbrechtsregeln ihre Vorstellung bei der Gestaltung der Erbfolge am Besten unterstützen. Um einen Streit zu vermeiden ist dringend zu empfehlen, im Testament eine ausdrückliche Rechtswahl, sowohl im Hinblick auf die inhaltliche Wirksamkeit des Testaments als auch auf das anwendbare Erbrecht, zu treffen.
Quelle: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)