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Grabkennzeichnung

Grabkennzeichnung

Unter den Kreuzen auf Soldatenfriedhöfen ruhen also tatsächlich jeweils die Gefallenen, deren Namen an diesen Grabzeichen angebracht sind. Anderenfalls – in den vielen Fällen leider nicht mehr möglicher Identifizierung – findet man die Beschriftung „Ein unbekannter deutscher Soldat“ an den Grabsteinen. Analog wird bei den riesigen Sammelfriedhöfen im Osten verfahren, auf denen eine Einzelgrabkennzeichnung nicht möglich ist und stattdessen die Namen der Gefallenen an Tafeln angebracht werden. Auch dort wird durch die Art der Namentafelbeschriftung sorgfältig zwischen denen unterschieden, die nachweislich geborgen und identifiziert wurden, und jenen, die im Bergungsumfeld der betreffenden Kriegsgräberstätte gefallen sind, aber nicht mehr geborgen oder trotz aller Bemühungen auch nicht mehr identifiziert werden konnten.

Es sind nicht nur gefallene deutsche Soldaten von dieser Arbeit im Sinne einer Bergung, Identifizierung, Grabsicherung oder namentlichen Dokumentation gleich welcher Art betroffen, sondern auch zahlreiche Soldaten aus anderen Nationen, die im Zweiten Weltkrieg als Freiwillige auf deutscher Seite kämpften.

Dazu gehören bspw. Angehörige der spanischen „Blauen Legion“ oder anderer Legionen wie aus Belgien, den Niederlanden, dem Baltikum oder Skandinavien, deren Hinterbliebene und teilweise auch deren Regierungen seit einiger Zeit nach Möglichkeiten der Bergung, der Identifizierung und der Heimatüberführung fragen, wie auch viele deutsche Zivilisten, die während der Flucht und Vertreibung aus den damaligen deutschen Ostgebieten und Siedlungsgebieten in Ost- und Süd-Ost-Europa umkamen. Es besteht also ein Geflecht von rechtlichen Verpflichtungen und moralischen Vorgaben, denen sich der Volksbund nicht entziehen kann und will.